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Handschuhe für jeden Arbeitsbereich

Normen für Arbeitshandschuhe

EN 420 Allgemeine Anforderungen für Handschuhe

Diese Norm legt die für alle Schutzhandschuhe anzuwendenden relevanten Prüfverfahren
und die allgemeinen Anforderungen zu Gestaltungsgrundsätzen, Handschuhkonfektionierung und
Widerstand des Handschuhmaterials gegen Wasserdurchdringung, Unschädlichkeit, Komfort
und Leistungsvermögen, sowie die vom Hersteller vorzunehmende Kennzeichnung und vom
Hersteller zu liefernden Informationen fest.


prEN 13594:2012 6.8.2 Knöchel- und Fingerschutzhandschuhe

Diese Norm kommt aus dem Bereich der professionellen Motorradschutzbekleidung.
Sie wird die EN 13594:2002 ersetzten.
Und durch die geänderten Prüfungen ergeben sich Anwendungsfälle weit vom Motorradfahren entfernt.
Die Kombination der Anforderungen der EN 13594 (hier insbesondere der Knöchel- und Fingerschutz) gepaart mit denen der EN 388 sorgen für eine nie dagewesene Schutzwirkung bei Arbeitsschutzhandschuhen. Gefährdungen durch Schlag/Stoßeinwirkungen auf Knöchel und Finger werden minimiert und Handverletzungen weiter zurückgedrängt.


EN 388 Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken

Die EN 388 definiert die Leistungsfähigkeit eines Schutzhandschuhes für mechanische Belastungen. Ziel der Norm ist es, einen einheitlichen Maßstab darzustellen. Jeder Schutzhandschuh der Kategorie II und III wurde in einem anerkannten Prüfinstitut auf die mechanische Belastbarkeit getestet und zertifiziert. Generell gilt: je höher der Levelwert, desto bessere mechanische Eigenschaften weist der Handschuh auf.

Es gibt 4 Leistungs-Klassen:

– Abriebfestigkeit
– Schnittfestigkeit
– Weiterreißfestigkeit
– Durchstichfestigkeit

Die Klassifizierung steht i.d.R. direkt unterhalb des Piktogramms. Ein Handschuh mit der Klassifizierung 4532 hätte also bei der Abriebfestigkeit den höchsten Wert mit 4 erhalten, ebenso den höchsten Wert bei der Schnittfestigkeit. Bei der Weiterreißfestigkeit hätte dieser Handschuh mit der Klasse 3 (von 4) einen guten Wert erzielt. Bei der Durchstichfestigkeit einen mittleren Wert mit 2 (von 4).


EN 374 Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen

In  der EN 374 sind Anforderungen an Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und/ oder Mikroorganismen festgelegt. Sie gilt in Verbindung mit der Grundnorm DIN EN 420 (allgemeine Anforderungen) und verweist auf DIN EN 388 (mechanische Risiken). DIN EN 388 legt die Anforderungen gegen Gefährdungen durch mechanische Beanspruchung fest.

Man unterscheidet zwei Arten von Chemikalienschutzhandschuhen:

– einfache Schutzhandschuhe
– vollwertige Schutzhandschuhe

Sie sind auf dem Handschuh deutlich gekennzeichnet durch das jeweilige Piktogramm (Erlenmeyerkolben oder Becherglas). Der vollwertige Schutzhandschuh schützt vor mindestens drei der zwölf Prüfchemikalien für mindestens 30 Minuten (Klasse 2). Unter dem Erlenmeyer-Piktogramm gibt ein Kennbuchstabe an, gegen welche Chemikalien der Handschuh geprüft ist. Schutzhandschuhe mit einfachem Chemikalienschutz sind am Becherglas im Piktogramm zu erkennen. Sie bieten „Spritzschutz“ – sind also wasserdicht und können ein Schutz gegen spezielle Chemikalien sein.


EN 407 Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken

Diese Norm legt die thermischen Eigenschaften von Handschuhen zum Schutz vor Hitze und/oder Flammen fest.

a. Brandfestigkeit (Leistungsebene 0 – 4)
b. Kontakthitzefestigkeit (Leistungsebene 0 – 4)
c. Konvektionshitzefestigkeit (Leistungsebene 0 – 4)
d. Strahlungshitzefestigkeit (Leistungsebene 0 – 4)
e. Festigkeit gegen kleine Schmelzmetallspritzer (Leistungsebene 0 – 4)
f. Festigkeit gegen große Schmelzmetallspritzer (Leistungsebene 0 – 4)


EN 511 Schutz gegen Kälte

Für Handschuhe, die für einen Schutz der Hand gegen Konvektions- und Kontaktkälte bis –50 °C vorgesehen sind. Das Piktogramm „Kälterisiko“ wird von einem dreistelligen Zahlencode ergänzt:

Konvektionskältefestigkeit (Leistungslevel 0 – 4):
Thermische Isolation, die durch eine Konvektionsübertragung von Kälte gemessen wird.
Kontaktkältefestigkeit (Leistungslevel 0 – 4):
Thermische Isolation im direkten Kontakt mit einem kalten Gegenstand.
Wasserfestigkeit (Level 0 oder 1):
Level 0 = Wassereindringprüfung nach 5 min, nach EN 511:2006,
diese ersetzt den vorigen Standard von 30 Minuten.
Level 1 = Kein Wasser eindringen nach 5 min, nach EN 511:2006,
diese ersetzt den vorigen Standard von 30 Minuten.