Allgemein:
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
muss bei allen Arbeiten und Tätigkeiten verwendet werden, die aufgrund ihrer Art Verletzungen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen und die durch andere Maßnahmen (technisch oder organisatorisch) nicht verhindert werden können.
Unter die PSA-Richtlinien fällt das Gesamtspektrum der Berufs- und Arbeitssicherheit.
Berufsbekleidung, Schutzhandschuhe, Schutzhelme, Schutzbrillen, Atemschutz, Gehörschutz und Sicherheitsschuhe, aber auch Absturzsicherungen, Schnittschutzhosen für Motorsägen und Schweißeranzüge. Jeder verantwortungsvolle Anbieter von PSA sollte sicherstellen, dass die PSA Sicherheitsverordnungen seiner angebotenen Artikel gewährleistet sind.
Wir von tibas Gummi legen hier gesteigerten Wert drauf!

Durch die CE-Kennzeichnung können Sie sicher sein, dass die Persönliche Schutzausrüstung/Berufsbekleidung von Ihrer Konstruktion, Material und Verarbeitung nicht nur den getesteten Sicherheitsanforderungen sondern auch den europäischen Standards und Rechtsvorschriften entspricht.
CE Cat. I Schutzkleidung für minimale Risiken
CE Cat. II Schutzkleidung für mittleren Risiken
CE Cat. III Schutzkleidung für hohe Risiken